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Riester und Rürup Renten

Die Riester Rente ...

... ist eine durch zusätzlichen staatlichen Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich aber eine privat finanzierte Rente für in Deutschland lebende Bürger. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den § 10a und §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung Riester-Rente geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000 und 2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf nun 67 % reduziert worden war.